Keine Straftat? Buschmann verteidigt Vorschlag zu Fahrerflucht

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Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag verteidigt, Unfallflucht bei Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzusetzen. Damit könne der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden reduziert werden.
Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag verteidigt, Unfallflucht bei Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzusetzen. Damit könne der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden reduziert werden.

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