Unfallflucht ohne Personenschäden soll entkriminalisiert werden

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Fährt man gegen ein anderes Auto, darf man sich bisher nicht vom Unfallort entfernen, auch wenn im Lack nur ein Kratzer ist. Das Bundesjustizministerium will nun Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit herabstufen, wenn es um einen Sachschaden geht.
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