Bußgeld: Motor aus beim Scheiben freikratzen

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Beschreibung

Wer beim Eiskratzen den Motor des Autos laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der ADAC warnt, dass in diesem Fall bis zu 80 Euro Bußgeld fällig werden.
Wer beim Eiskratzen den Motor des Autos laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der ADAC warnt, dass in diesem Fall bis zu 80 Euro Bußgeld fällig werden.

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