Stichtag - 29. März 1956: Blaulicht und Martinshorn werden Teil der Straßenverkehrsordnung - Stichtag - WDR

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Beschreibung

Wenn Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen rasen, brauchen sie einen schwerwiegenden Grund - etwa weil Menschenleben in Gefahr sind. So steht es seit 65 Jahren in der Straßenverkehrsordnung.
Die Notrufnummer für die Feuerwehr ist die 112.
Wenn Feuerwehr, Polizei oder Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen rasen, haben sie einen schwerwiegenden Grund. Zum Beispiel um Menschleben zu retten. Denn der Einsatz des Sondersignals ist gesetzlich streng geregelt: Seit dem 29. März 1956, damals wurde es in der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik verankert.

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